Kündigung wegen ausländerfeindlicher Äußerungen: Prüfung der Verhältnismäßigkeit

Sep. 30, 2026 | Arbeitsrecht

Ausländerfeindliche Äußerungen eines Gutachters eines medizinischen Dienstes der Krankenkassen in Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit ggü. einem Vertreter einer auftraggebenden Krankenkasse sind an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung zu begründen. Allerdings kennt das deutsche Kündigungsschutzrecht keine absoluten Kündigungsgründe. Es hat immer eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Kündigung stattzufinden. Der Ausspruch einer außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung scheidet aus, wenn es sich um steuerbares Verhalten handelt, der Arbeitnehmer noch nicht einschlägig abgemahnt worden ist und auch keiner der beiden in der Rechtsprechung des BAG anerkannten Ausnahmefälle vom Grundsatz des Vorrangs der Abmahnung gegeben ist.

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