Das ArbG Köln hat die Kündigung einer TV-Moderatorin für wirksam erklärt, da die Journalistin trotz Abmahnung eine Online-Kolumne für eine im Wettbewerb stehende Tageszeitung verfasst.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Kündigung einer TV-Moderatorin wegen Wettbewerbstätigkeit wirksam
