Kündigung einer Professorin wegen Vorlage einer mit Plagiaten behafteten Veröffentlichung wirksam

Okt. 1, 2025 | Arbeitsrecht

Bei der Einhaltung wissenschaftlicher Standards handelt es sich um eine zentrale Anforderung an das Berufsbild einer Hochschullehrerin. Die Vorlage einer mit Plagiaten behafteten Veröffentlichung, die ein zentraler Bestandteil der Berufung als Professorin ist, stellt eine Pflichtverletzung dar, die den Kernbereich des Selbstverständnisses einer wissenschaftlich Tätigen betrifft und sich auch im Rahmen von Forschung und Lehre zukünftig auswirken kann. Verstöße gegen diese Standards wiegen schwer und rechtfertigen eine Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Kündigung einer Professorin wegen Vorlage einer mit Plagiaten behafteten Veröffentlichung wirksam

Ähnliche Beiträge

Baugewerbe begrüßt Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung

(21.11.2025) Am 19.11.2025 haben die EU-Botschafter ihren Standpunkt zur Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) festgelegt. Hierzu Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe: "Die EU-Mitgliedstaaten haben in Brüssel eine...

Nachfrage nach Immobiliendarlehen zieht weiter an

(21.11.2025) Die im Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) zusammengeschlossenen Institute reichten in den ersten drei Quartalen 2025 Immobiliendarlehen im Volumen von 107,3 Mrd. Euro aus - 18,2 % mehr als im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (Q1-Q3 2024: 90,8 Mrd....