Der Anspruch Versicherter auf Krankengeld ruht auch dann nicht, wenn durch den Vertragsarzt entgegen seiner seit 1.1.2021 gesetzlich begründeten Pflicht die unmittelbar elektronische Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsdaten an die Krankenkasse nicht erfolgt.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Krankengeld trotz verspäteter Meldung an die Krankenkasse durch den Vertragsarzt
