(15.08.2024) Die Arbeitsgemeinschaft aus Bauunternehmen, die wegen Streitigkeiten mit dem Staatlichen Bauamt Weilheim – und damit dem Freistaat Bayern – die Arbeiten am Kramertunnel in Garmisch-Partenkirchen eingestellt hat, darf für die Restarbeiten wieder am Vergabeverfahren teilnehmen. Diese Entscheidung fiel im Rahmen eines Nachprüfungsverfahren.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Kramertunnel in Bayern: Baufirma darf sich wieder an Vergabeverfahren beteiligen
