Kopftuchverbot für Luftsicherheitsassistentinnen begründet Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG

Apr. 30, 2026 | Arbeitsrecht

Ein Kopftuchverbot für Luftsicherheitsassistentinnen, die am Flughafen Personen- und Gepäckkontrollen durchführen, stellt eine ungerechtfertigte Benachteiligung wegen der Religion von Beschäftigten dar, die aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen. Die Entschädigung i.H.v. 3.500 € kann als angemessen und erforderlich zur Abschreckung angesehen werden.

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