Das LAG Düsseldorf hat der Klage eines ehemaligen Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung stattgegeben. Dieser hatte sich nach eigener Kündigung für die letzten zwei Wochen seines Arbeitsverhältnisses wegen starker Kopfschmerzen krank gemeldet. Anders als zuvor das ArbG war das LAG nach Anhörung der behandelnden Ärztin von der Arbeitsunfähigkeit des Klägers überzeugt.
6 AZR 73/25
TV-L - Arbeitszeit - Werkstatt für behinderte Menschen
