Der Sechste Senat des BAG beabsichtigt, sich der Rechtsprechung des BGH zur Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts in Fristsachen anzuschließen. Da darin eine entscheidungserhebliche Abweichung zur Rechtsprechung anderer Senate des BAG liegt, hat der Sechste Senat entsprechende Divergenzanfragen gestellt.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Kontrollpflichten des Anwalts bei Fristsachen: 6. Senat des BAG strebt Rechtsprechungsänderung an
