Konkludenter Verzicht auf Staatenimmunität durch Einlassung ohne Rüge möglich

Nov. 1, 2025 | Arbeitsrecht

Ein Fahrer, der bei einem Konsulat als Ortskraft arbeitet und regelmäßig den Generalkonsul fährt, ist grundsätzlich hoheitlich für den ausländischen Staat tätig. Auf den völkergewohnheitsrechtlich anerkannten Grundsatz der Staatenimmunität (Art. 25 GG, § 20 Abs. 2 GVG) kann auch konkludent verzichtet werden, indem sich der ausländische Staat im Prozess ohne Rüge einlässt.

Ähnliche Beiträge

Neu erschienen: „Kosten im Stahlbau 2026“

(12.01.2025) Stahl überzeugt Planer und Architekten durch seine Klimafreundlichkeit und seine große konstruktive Freiheit. Doch wie lassen sich Bauvorhaben mit Stahl wirtschaftlich verlässlich bewerten? Orientierung bietet der alle zwei Jahre aktualisierte Leitfaden...

Minusgrade: VDI-Expertentipps für Heizungs- und Wasserleitungen

(12.01.2026) Im Kontext des Stromausfalls in Berlin und der Kältewelle in Deutschland, warnt der VDI vor Schäden durch einfrierende Heizungs- und Trinkwasserleitungen. Gefährdet sind dabei nicht nur technische Anlagen, sondern vor allem Häuser und Wohnungen von...

6 AZR 73/25

TV-L - Arbeitszeit - Werkstatt für behinderte Menschen