(23.08.2024) Eine Notarin, die auf Wunsch der Kommune bei Beurkundungen vollmachtlose Vertreter für die Stadt Rheine einsetzte, muss dafür kein Bußgeld zahlen. Eine Richtlinie der Notarkammer reicht als Grundlage dafür laut BGH nicht aus.
Quelle: IBR News
Link: Kommune beim Notar: Einsatz vollmachtloser Vertreter kein Disziplinarverstoß
