Vor dem LAG Düsseldorf scheiterte eine auf die Feststellung einer angeblich vereinbarten dauerhaften und bezahlten Freistellung gerichteten Klage, welche nach Widerruf eines zuvor geschlossenen Vergleichs erforderlich geworden war.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Keine Zusage einer dauerhaften und bezahlten Freistellung – Entscheidung nach Vergleichswiderruf
