Keine Standortwechselpauschale ohne Clearingverfahren

Juli 1, 2026 | Arbeitsrecht

Die Einmalzahlung für einen Standortwechsel nach einem Sozialplan setzt voraus, dass der Wechsel Ergebnis des im Sozialplan vorgesehenen Clearingverfahrens ist. Ein erst aufgrund eines Kündigungsschutzverfahrens erfolgter Standortwechsel genügt hierfür nicht.

Ähnliche Beiträge

3 ABB 3/25

Beschlussverfahren - zugelassene Rechtsbeschwerde - Funktionsnachfolge

7 AZR 15/25

Vergütung freigestelltes Betriebsratsmitglied