Keine Nachzahlung von kinderbezogenen Familienzuschlägen für Landesbeamte

Juli 17, 2026 | Arbeitsrecht

Landesbeamte mit drei oder mehr Kindern können nicht verlangen, dass das Land NRW ihnen Nachzahlungen von kinderbezogenen Familienzuschlägen gewährt, wenn sie ihren Anspruch für die Jahre 2011 bis 2020 nicht jährlich geltend gemacht haben.

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