Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat sich zu einer umstrittenen Rechtsfrage positioniert und entschieden, dass auch ein Jugendarrest zu einem Ausschluss von Grundsicherungsleistungen führt. Der Gesetzgeber habe klarstellen wollen, dass Personen im Freiheitsentzug generell keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen hätten. Wegen unterschiedlicher Lösungsansätze innerhalb der Rechtsprechung hat das Gericht die Revision zum BSG zugelassen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Keine Grundsicherung bei Jugendarrest
