Keine Entschädigung für vorläufiges Berufsverbot

Dez. 16, 2022 | Bau- und Architektenrecht

(16.12.2022) Ein An­walt hat kei­nen An­spruch auf Ent­schä­di­gung wegen eines ver­häng­ten vor­läu­fi­gen Be­rufs­ver­bots im an­walts­ge­richt­li­chen Ver­fah­ren. Laut Bun­des­ge­richts­hof sieht die Bun­des­rechts­an­walts­ord­nung dafür keine Rechts­grund­la­ge vor. Auch das Ge­setz über die Ent­schä­di­gung für Straf­ver­fol­gungs­maß­nah­men sei bei einem dis­zi­pli­nar­recht­li­chen Ver­fah­ren nicht an­wend­bar.

Quelle: IBR News
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