Das ArbG Köln hat einen Antrag auf Eilrechtsschutz zurückgewiesen, der auf Unterlassung des Aufrufs bzw. der Durchführung eines Streiks am REWE-Logistikstandort Köln-Langel am 6.6.2023 gerichtet war.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Keine einstweilige Verfügung auf Streikuntersagung beim REWE-Logistikstandort Köln-Langel
