(23.09.2024) Eine Hotelbetreiberin erhielt Corona-Beihilfen, nicht aber für den Teil ihrer Kosten, die auf die Miete der Grundstücke entfielen. Denn die Grundstückseigentümer gehörten zur Familie. Das VG Karlsruhe hat diese Praxis bestätigt.
Quelle: IBR News
Link: Keine Corona-Hilfe für Mietkosten bei familiärer Verbindung
