Der Caritasverband Düsseldorf erhält für eine von einer Quarantäne-Anordnung betroffene Ordensschwester keine Entschädigungszahlung nach dem Infektionsschutzgesetz, weil ein Verdienstausfall nicht vorliegt. Die Ordensschwester erhält für ihre Tätigkeit kein Arbeitsentgelt, so dass weder ihr noch der Ordensgemeinschaft ein Verdienstausfall entstanden ist.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Keine Corona-Entschädigung für Ordensschwester
