Keine Altersdiskriminierung – Tankstellenpächter darf Stelle für „junges, dynamisches Team mit Benzin im Blut“ ausschreiben

Jan. 24, 2024 | Arbeitsrecht

Eine Stellenausschreibung mit dem Wortlaut „Wir sind ein junges, dynamisches Team mit Benzin im Blut und suchen Verstärkung“ stellt keine unmittelbare Diskriminierung des Alters und ist deshalb nicht geeignet, die Vermutung i.S.v. § 22 AGG zu begründen. Eine allgemein gültige Definition von „jung“ besteht nicht. Welches Alter bzw. welche Altersgruppe damit bezeichnet wird, definiert sich auch aus der Sicht des jeweiligen Betrachters.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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