Kein Tagegeldanspruch des ständigen persönlichen Fahrers eines Landesministers mangels Dienstreise

Juni 23, 2026 | Arbeitsrecht

Ein ständiger persönlicher Fahrer eines Landesministers hat keinen Anspruch auf Tagegeld nach § 23 Abs. 4 TV‑L i.V.m. § 84 NBG, § 7 NRKVO oder nach dem Pkw‑Fahrer‑TV‑L, weil seine Fahrten selbst das Dienstgeschäft darstellen und daher weder „Dienstreisen“ noch „andere dienstlich veranlasste Reisen“ sind. Der im Pkw‑Fahrer‑TV‑L verwendete Begriff der „Dienstreise“ ist ausschließlich arbeitszeitrechtlich zu verstehen und begründet keine Tagegeldansprüche.

Ähnliche Beiträge

Kosten zur Beseitigung von Bergschäden steuerlich absetzbar

(29.10.2026) Aufwendungen für die Beseitigung von Bergschäden an einem Grundstück können zu sofort abziehbaren Werbungskosten führen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 21.08.2026 - IX R 13/25 entschieden.

Kein Anlass zur Änderung der Baunutzungsverordnung

(29.10.2026) Die Bundesregierung sieht keinen Anlass zur Änderung der Baunutzungsverordnung, um die dauerhafte Nutzung von Wohnungen in Ferien- und Wochenendhausgebieten zu reduzieren. Dies teilt die Regierung in ihrer Antwort (21/8762) auf eine Kleine Anfrage der...

Bundesregierung will Baukosten senken

Mieterbund begrüßt Vorschlag für "Gebäudetyp E" und fordert Nachbesserungen (29.10.2026) Der Deutsche Mieterbund begrüßt die Bestrebungen der Bundesregierung ausdrücklich, mit dem gestern vorgelegten Gesetzesentwurf für einen "Gebäudetyp E" nachhaltig und effektiv...