Der Betriebsrat der Großkraftwerk Mannheim AG hat kein Mitbestimmungsrecht bei der Kürzung der Vergütung des Betriebsratsvorsitzenden.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Kürzung der Vergütung des Betriebsratsvorsitzenden
