Kein Kurzarbeitergeld bei Scheinarbeitsverhältnis

Jan. 29, 2026 | Arbeitsrecht

Voraussetzung für den Anspruch auf Kurzarbeitergeld ist u.a., dass ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt. Den Anspruch macht der Arbeitgeber gegenüber der Bundesagentur für Arbeit in eigenem Namen geltend. Bei Vorliegen eines Scheinarbeitsverhältnisses besteht kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

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