Kein Kurzarbeitergeld bei Scheinarbeitsverhältnis

Jan. 29, 2026 | Arbeitsrecht

Voraussetzung für den Anspruch auf Kurzarbeitergeld ist u.a., dass ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt. Den Anspruch macht der Arbeitgeber gegenüber der Bundesagentur für Arbeit in eigenem Namen geltend. Bei Vorliegen eines Scheinarbeitsverhältnisses besteht kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

Ähnliche Beiträge

Dachvermessung per Drohne: Auch gegen den Willen eines Bewohners

(03.02.2026) Eine Baufirma darf eine Drohne einsetzen, um das Dach eines Wohngebäudes in München zu vermessen. Der Inhaber der Dachgeschosswohnung muss die damit einhergehende Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts hinnehmen, entschied das AG München.