Der Ausschluss von Beschäftigten in Elternzeit ohne Entgeltbezug von Leistungen nach dem TV Inflationsausgleich verstößt weder gegen das Benachteiligungsverbot des AGG noch gegen Art. 3 Abs. 1 GG, da die tarifliche Differenzierung nicht an das Geschlecht, sondern an das Bestehen eines aktiven entgeltpflichtigen Arbeitsverhältnisses bzw. den Bezug gleichgestellter Entgeltersatzleistungen anknüpft und von der Tarifautonomie gedeckt ist.
3 ABB 3/25
Beschlussverfahren - zugelassene Rechtsbeschwerde - Funktionsnachfolge
