Kein Dienstunfallschutz für Reparaturversuch an einer Wanduhr mit einem privaten Klappmesser

März 17, 2025 | Arbeitsrecht

Die Verwendung eines abstrakt gefährlichen Gegenstands (hier: eines Klappmessers) zu einem nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch (hier: Reparaturversuch an einer Uhr) läuft den wohlverstandenen Interessen des Dienstherrn zuwider und steht deshalb der Anerkennung eines Unfallereignisses als Dienstunfall entgegen. 

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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