Kein Ausschluss der Rückübertragung bei unentgeltlicher Verfügung über anmeldebelastetes Grundstück

Dez. 11, 2024 | Mietrecht

(11.12.2024) Eine unentgeltliche Verfügung über ein anmeldebelastetes Grundstück schließt dessen Rückübertragung nach dem Vermögensgesetz nicht aus. Unentgeltlich können auch Grundstücksveräußerungen sein, bei denen zwar Leistungen des Erwerbers vereinbart wurden, diese aber aus dem Grundstück zu erbringen sind oder im Verhältnis zu ihm nur einen geringfügigen Wert haben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 11.12.2024 entschieden.

Quelle: IBR News
Link: Kein Ausschluss der Rückübertragung bei unentgeltlicher Verfügung über anmeldebelastetes Grundstück

Ähnliche Beiträge

Was ist neu im Mai 2026?

Diese Neuregelungen treten in Kraft (04.05.2026) Angesichts der hohen Spritpreise werden Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Senkung der Energiesteuer entlastet. Die Krankenhausreform wird für den ländlichen Raum geöffnet. Der Aufbau der...

EuGH-Vorlage zu vergütetem Vaterschaftsurlaub

Das BVerwG hat dem EuGH Fragen zur Vorabentscheidung zu der Frage vorgelegt, ob die Bundesrepublik Deutschland neben den bestehenden Regelungen über Elternzeit und Elterngeld anlässlich der Geburt eines Kindes einen vergüteten Vaterschaftsurlaub gewähren muss.

Baukonjunktur: Krise im Wohnungsbau – Straßenbau schwach

Iran-Krieg dämpft Hoffnung auf Erholung (30.04.2026) Die Stimmung in der baden-württembergischen Bauwirtschaft ist gedämpft: Trotz eines Auftragszuwachses von real 18,7 Prozent in den Monaten Januar und Februar 2026 sind die Zukunftserwartungen in den Bauunternehmen...