Wer im Homeoffice arbeitet und zur Selbstrettung aus dem Fenster seiner Wohnung springt, nachdem die Akkus seines E-Rollers in Brand geraten sind, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Ein solches Ereignis stellt keinen Arbeitsunfall dar.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Kein Arbeitsunfall: Sprung aus Fenster nach Explosion der E-Roller-Akkus im Homeoffice
