Kein Anspruch auf Vergütung bei ruhender Approbation eines Arztes

Aug. 9, 2023 | Arbeitsrecht

Ein Arzt hat während des behördlich angeordneten Ruhens seiner Approbation keinen Anspruch auf Vergütung und ist zur Rückzahlung bereits geleisteter Vergütung verpflichtet.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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