Justizvollzugsbeamte: Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen verfassungswidriger Chat-Posts?
Okt. 27, 2026 | Arbeitsrecht
Die Verletzung der Verfassungstreuepflicht setzt neben einem objektiven Anknüpfungsverhalten von ausreichendem Gewicht, das nach seinem äußeren Anschein die Annahme eines illoyalen, den Anforderungen der Verfassungstreuepflicht nicht genügenden Verhaltens begründet, ein subjektives Moment voraus. Kann eine entsprechende innere Einstellung nicht festgestellt werden, liegt gleichwohl ein Verstoß gegen die dem Beamten obliegende Verpflichtung vor, der Achtung und dem Vertrauen gerecht zu werden, die sein Beruf erfordert. Auch dieses Dienstvergehen kann ausnahmsweise (hier: rechtskräftige Verurteilung wegen Volksverhetzung) die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis rechtfertigen.