Insolvenzen verhindern – Öffentliche Auftraggeber müssen Rechnungen begleichen

März 19, 2020 | Wohnungseigentums- und Mietrecht

(19.03.2020) Ingenieurbüros und Bauunternehmen aus ganz Deutschland berichten, dass Kommunen Rechnungen für bereits geleistete Aufträge nicht begleichen wollen und dies zum Teil sogar schriftlich mit Hinweis auf laufende Unterstützungsprogramme für die Wirtschaft begründen.

Quelle: IBR News
Link: Insolvenzen verhindern – Öffentliche Auftraggeber müssen Rechnungen begleichen

Ähnliche Beiträge

Gemeinschaft kann Streetart-Fassadengemälde beschließen

(29.09.2026) Die mit einer baulichen Maßnahme verbundene Veränderung des optischen Gesamteindrucks der Wohnanlage stellt regelmäßig keine grundlegende Umgestaltung i.S.d. § 20 Abs. 4 Alt. 1 WEG dar. Insbesondere eine andere farbliche Gestaltung der Fassade kann...

Aufträge im Bauhauptgewerbe gehen zurück

(28.09.2026) Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes stieg im Juli der Umsatz im Bauhauptgewerbe im Vergleich zu Vorjahresmonat real um 4,6 Prozent; der Auftragseingang sank dagegen preisbereinigt um 1,9 Prozent. Die Zahl der Beschäftigten übertraf das...