Im Architekturbüro tätiger Bauleiter ist sozialversicherungspflichtig

Apr. 1, 2020 | Wohnungseigentums- und Mietrecht

(01.04.2020) Die Tätigkeit als Bauleiter in einem Architekturbüro ist eine abhängige Beschäftigung und unterliegt deshalb der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung. Dies gilt zumindest dann, wenn die Tätigkeit in die Arbeitsorganisation des Architekturbüros eingegliedert ist und die Arbeitsleistung in eigener Person erbracht werden muss, wie das Sozialgericht Dortmund mit noch nicht rechtskräftigem Beschluss vom 10.03.2020 entschieden hat (Az.: S 34 BA 4/19).

Quelle: IBR News
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