(„6.01.2026) Die Heizkosten zahlt in einer Mietwohnung üblicherweise der Mieter. Diese werden jedoch über den Vermieter abgerechnet. Arbeitet dieser beim Umgang mit der Heizung wirtschaftlich vernünftig, hat dies Vorteile für die Mieter. Gelegentlich geht jedoch das Sparprogramm des Vermieters zu weit. Menschen haben nun einmal sehr unterschiedliche Wohlfühltemperaturen. Eine zu schwache Heizleistung oder eine zu starke Nachtabsenkung verursacht daher immer wieder Streit.
Neue Richtlinien sollen Vergabeverfahren entschlacken
(31.03.2026) Das Vergaberecht sollte effizienter und einfacher werden. Diese Erwartung richten die Sozialversicherungsträger in Deutschland an die Europäische Kommission. Diese plant, im zweiten Halbjahr 2026 einen Vorschlag für die Überarbeitung der europäischen...
