(25.02.2026) Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg darf die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) eines Hauses ohne Dach dazu verpflichten, das Gebäude einstweilen mit einer Folie abzudichten, um das Eindringen von Wasser auszuschließen. Das hat das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden.
5 AZR 65/25
Anforderungen an die Ersatzzustellung nach § 180 ZPO
