(30.10.2025) Ein Anwohner wollte die Stadt Herne zum Einschreiten gegen Gruseldeko in der unter Denkmalschutz stehenden Teutoburgia-Siedlung verpflichten. Das VG Gelsenkirchen lehnte seinen Eilantrag ab – ihm fehle die Antragsbefugnis.
Quelle: IBR News
Link: Halloween-Deko: Auch Denkmäler dürfen gruselig sein
