Haftungsausschluss bei Infektion mit dem Covid-19-Virus am Arbeitsplatz

Dez. 18, 2023 | Arbeitsrecht

Aus dem Zweck des § 104 SGB VII folgt, dass für die Annahme der vorsätzlichen Herbeiführung eines Versicherungsfalls ein „doppelter Vorsatz“ erforderlich ist. Der Vorsatz des Schädigers muss daher nicht nur die Verletzungshandlung an sich, sondern auch den Verletzungserfolg umfassen. Dabei indiziert allein der Verstoß gegen Schutzvorschriften keinen Vorsatz im Hinblick auf den Verletzungserfolg.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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