Gruseln erlaubt: Halloween-Schmuck in historischer Siedlung muss nicht verschwinden

Sep. 30, 2026 | unkategorisiert

(30.09.2026) Gespenster, Hexen und künstliche Spinnennetze dürfen auch eine denkmalgeschützte Wohnsiedlung vorübergehend in eine Grusellandschaft verwandeln. Ein Bürger kann von der Stadt nicht verlangen, gegen solche Halloween-Dekorationen vorzugehen, wenn er weder in der Siedlung wohnt noch dort Grundeigentum besitzt.

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