(05.12.2025) Ein Mann meint, das Finanzamt habe sein Grundstück für Zwecke der Grundsteuer mit einem zu hohen Wert angesetzt. Im Gerichtsverfahren legt er ein Verkehrswertgutachten vor, das dies bestätigt. Die Kosten für das erledigte Verfahren – einschließlich des Gutachtens – muss laut FG Baden-Württemberg das Finanzamt tragen.