Grundfläche des Hauses zählt

Jan. 9, 2024 | Mietrecht

Größere Flurstücke und die Erbschaftssteuer

(09.01.2024) Der Gesetzgeber hat den Erhalt des gemeinsamen Familienraumes im Erbfalle unter besonderen Schutz gestellt. Kinder sind bis zu einer gewissen Wohnflä­che von der Zahlung der Erbschaftssteuer auf das Objekt befreit. Bei größeren Flurstücken wird die Befreiung nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS jedoch beschränkt.

Quelle: IBR News
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