Grabsteinkunstwerk darf in gemeinschaftlichen Ziergarten

Nov. 26, 2024 | Mietrecht

(26.11.2024) Eine bauliche Veränderung (hier: Gedenkstein) gestaltet die Wohnanlage nicht grundlegend um, wenn sie mit einer in der Gemeinschaftsordnung enthaltenen spezifischen Vorgabe für die Nutzung und Gestaltung des gemeinschaftlichen Eigentums (hier: Ziergarten) vereinbar ist. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 11.10.2024.

Quelle: IBR News
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