Getrenntlebende Ehefrau muss bei der Kündigung der Ehewohnung mitwirken

Apr. 30, 2021 | Bau- und Architektenrecht

(30.04.2021) Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass der getrenntlebende Ehemann die Zustimmung seiner Noch-Ehefrau zur Kündigung der einst gemeinsam angemieteten Ehewohnung fordern darf (Amtsgericht Frankfurt am Main, Beschl. v. 19.03.2021, Az.: 477 F 23297/20 RI).

Quelle: IBR News
Link: Getrenntlebende Ehefrau muss bei der Kündigung der Ehewohnung mitwirken

Ähnliche Beiträge

4 ABR 32/25

Eingruppierung im Sozial- und Erziehungsdienst - Zustimmungsersetzungsverfahren - einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren - Erledigung des Verfahrens - Widerantrag in der Rechtsbeschwerdeinstanz

6 AZR 34/26

Verschmelzung - gesetzlicher Parteiwechsel - Sozialtarifvertrag

6 AZR 40/26

Verschmelzung - gesetzlicher Parteiwechsel - Sozialtarifvertrag