Versetzung über große Distanz nur bei sachlichem Grund
Eine Versetzung, die mit einer erheblichen räumlichen Entfernung verbunden ist, wahrt die Grenzen billigen Ermessens nach § 106 GewO nur, wenn eine tragfähige unternehmerische Entscheidung zugrunde liegt, die Maßnahme zur Umsetzung dieses Konzepts erforderlich ist und...
