Gesetzlicher Mindestlohn: Keine Erfüllung durch Firmenwagen

Nov. 18, 2025 | Arbeitsrecht

Ein Arbeitgeber muss zusätzlich zu den wegen Überlassung eines Firmenwagens bereits entrichteten Sozialversicherungsbeiträgen auch Beiträge auf den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Durch die Überlassung eines Firmenwagens wird der Mindestlohnanspruch nicht erfüllt. Mit seiner vom Gesetz angeordneten Entstehung werden hierauf Sozialversicherungsbeiträge fällig. Diese sind nicht durch die wegen der Überlassung des Firmenwagens bereits gezahlten Beiträge abgegolten.

Ähnliche Beiträge

30-Minuten-Regel in Rufbereitschaft zu kurz bemessen?

Die Vorgabe, während der Rufbereitschaft innerhalb von 30 Minuten "am Patienten" verfügbar zu sein, ist unzulässig. Das BAG hat nun Gelegenheit zur Klarstellung, ob es unter dem in seiner bisherigen Rechtsprechung verwendeten Begriff der "Arbeitsaufnahme" den...