Geleaste Fahrzeuge: Hohes Haftungs­risiko bei Unfall

Feb. 17, 2019 | Verkehrs- und Schadensrecht

Wer ein Auto geleast oder finan­ziert hat, ist nicht Eigentümer, sondern nur Halter des Fahrzeugs. Kommt es zu einem Unfall, kann die Versi­cherung des Unfall­gegners den Halter oder Fahrer unter Umständen in Regress nehmen. Dafür springt dann wiederum keine Versi­cherung ein.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Geleaste Fahrzeuge: Hohes Haftungs­risiko bei Unfall

Ähnliche Beiträge

Baugewerbe begrüßt Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung

(21.11.2025) Am 19.11.2025 haben die EU-Botschafter ihren Standpunkt zur Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) festgelegt. Hierzu Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe: "Die EU-Mitgliedstaaten haben in Brüssel eine...

Nachfrage nach Immobiliendarlehen zieht weiter an

(21.11.2025) Die im Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) zusammengeschlossenen Institute reichten in den ersten drei Quartalen 2025 Immobiliendarlehen im Volumen von 107,3 Mrd. Euro aus - 18,2 % mehr als im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (Q1-Q3 2024: 90,8 Mrd....