Gelbe Tonne gehört auf das Grundstück, nicht auf die Straße

Juli 29, 2024 | Mietrecht

(29.07.2024) Gelbe Ton­nen sind laut VG Han­no­ver grund­sätz­lich auf pri­va­ten Flä­chen un­ter­zu­brin­gen. Nur für den Zeit­raum un­mit­tel­bar vor und nach deren Lee­rung dür­fen sie – wenn nötig – auf Geh­we­gen ab­ge­stellt wer­den. Ein wich­ti­ges Ar­gu­ment war das Ge­wicht der Ton­nen.

Quelle: IBR News
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