"Gefangenes Grundstück": Notwegrecht erlaubt auch das Parken

Apr. 8, 2025 | Mietrecht

(08.04.2025) Wenn man ein von der Straße abgeschnittenes Grundstück hat, erlaubt das Notwegrecht, das eigene Auto auf das Grundstück zu fahren. Der BGH entschied, dass das Auto dann auch auf dem Grundstück geparkt werden darf.

Quelle: IBR News
Link: "Gefangenes Grundstück": Notwegrecht erlaubt auch das Parken

Ähnliche Beiträge

Baugewerbe begrüßt Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung

(21.11.2025) Am 19.11.2025 haben die EU-Botschafter ihren Standpunkt zur Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) festgelegt. Hierzu Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe: "Die EU-Mitgliedstaaten haben in Brüssel eine...

Nachfrage nach Immobiliendarlehen zieht weiter an

(21.11.2025) Die im Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) zusammengeschlossenen Institute reichten in den ersten drei Quartalen 2025 Immobiliendarlehen im Volumen von 107,3 Mrd. Euro aus - 18,2 % mehr als im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (Q1-Q3 2024: 90,8 Mrd....