(08.01.2025) Die deutliche Kritik des Bundesgerichtshofs (BGH) am „Gebäudetyp-E-Gesetz“ unterstreicht die fundamentalen Schwächen des Vorhabens und bestätigt die Annahmen des Bauherren-Schutzbundes e.V. (BSB). In einer Stellungnahme für die Fachzeitschrift „Baurecht“ machen die Richterinnen und Richter des 7. Zivilsenats unmissverständlich klar, dass der Gesetzentwurf in der aktuellen Form nicht geeignet ist, das Ziel eines einfacheren und kostengünstigeren Bauens zu erreichen.
Quelle: IBR News
Link: Gebäudetyp-E-Gesetz in der Kritik: Bundesgerichtshof und Bauherren-Schutzbund warnen vor Rechts- und Verbraucherrisiken
