Seitens des Wirtschaftsministeriums bisher keine Fristverlängerung gewährt
(12.05.2026) Die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) kritisiert, dass seitens des zuständigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) bisher keine Verlängerung der Konsultationsfrist zum Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes gewährt wurde. Die BID hatte zuvor das BMWE um Fristverlängerung gebeten. Trotz der hohen Komplexität des Gesetzesvorhabens bleibt zur Stellungnahme lediglich eine Frist von vier Werktagen.
