Frist läuft ab: Umrüstung auf fernauslesbare Messgeräte in Wohngebäuden bis Jahresende 2026 verpflichtend

Feb. 13, 2026 | unkategorisiert

(13.02.2026) Bis zum 31.12.2026 müssen alle Wohngebäude in Deutschland gemäß der novellierten Heizkostenverordnung (HKVO) mit fernauslesbaren Messgeräten ausgestattet sein. Immobilienverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sind aufgerufen, die anstehende Eigentümerversammlungssaison zu nutzen, um die erforderlichen Beschlüsse zum Gemeinschaftseigentum sowie zur Kostenverteilung und Auftragsvergabe dieser gesetzlichen Pflicht zu fassen.

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