Der Arbeitgeber kann vom Arbeitnehmer den Ersatz notwendiger Detektivkosten verlangen, wenn sich bei der Überwachung der Verdacht auf Arbeitszeitverstöße durch den Arbeitnehmer bestätigt, die eine fristlose Kündigung nach sich gezogen haben.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Freundin während der Arbeitszeit besucht: Ersatz von Detektivkosten nach fristloser Kündigung wegen Arbeitszeitverstößen
