Freiwillige Beiträge zählen nicht für die Grundrente

Sep. 2, 2025 | Arbeitsrecht

Freiwillig geleistete Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zählen anders als Pflichtbeiträge für eine versicherte Tätigkeit nicht zu den Grundrentenzeiten. Der allgemeine Gleichheitssatz wird dadurch nicht verletzt.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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