Freistellung während der Kündigungsfrist: Wann liegt böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes vor?

Feb. 12, 2025 | Arbeitsrecht

Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordentlich und stellt den Arbeitnehmer trotz dessen Beschäftigungsanspruchs von der Arbeit frei, unterlässt der Arbeitnehmer in der Regel nicht böswillig iSd. § 615 Satz 2 BGB anderweitigen Verdienst, wenn er nicht schon vor Ablauf der Kündigungsfrist ein anderweitiges Beschäftigungsverhältnis eingeht.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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